Ab dem 7. Juli 2026 gelten in der Europäischen Union verschärfte Sicherheitsvorschriften für Neuwagen. Die sogenannte General Safety Regulation (GSR) der EU tritt dann in ihre dritte Stufe ein und schreibt eine Reihe zusätzlicher Assistenzsysteme für alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge vor. Bereits seit Juli 2024 müssen neue Fahrzeugtypen bestimmte Systeme an Bord haben. Jetzt wird die Liste erweitert. Was genau auf dich zukommt, wenn du in den nächsten Monaten einen Neuwagen kaufst, erfährst du in diesem Ratgeber.
Welche Assistenzsysteme sind bereits seit 2024 Pflicht?
Bevor wir auf die Neuerungen ab Juli 2026 eingehen, lohnt sich ein Blick auf die Systeme, die seit Juli 2024 bereits in jedem neu zugelassenen Fahrzeug verbaut sein müssen. Diese Basis bleibt bestehen und wird durch die kommenden Anforderungen ergänzt:
- Notbremsassistent (AEB): Erkennt drohende Auffahrunfälle und leitet im Notfall eine automatische Vollbremsung ein, wenn der Fahrer nicht reagiert. Bislang war die Erkennung vorwiegend auf vorausfahrende oder stehende Fahrzeuge beschränkt.
- Spurhalteassistent (ELKS): Warnt den Fahrer, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt, und greift korrigierend in die Lenkung ein. Seit 2024 verpflichtend für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA): Erkennt per Kamera und digitaler Karte die geltende Höchstgeschwindigkeit und warnt den Fahrer bei Überschreitung, zum Beispiel durch einen leichten Widerstand im Gaspedal. Das System lässt sich vom Fahrer deaktivieren.
- Müdigkeitserkennung: Analysiert das Fahrverhalten und warnt bei Anzeichen von Übermüdung, typischerweise durch ein Kaffeetassen-Symbol im Display.
- Unfalldatenspeicher (Event Data Recorder): Zeichnet in den Sekunden vor und während eines Unfalls relevante Fahrzeugdaten auf, vergleichbar mit einer Blackbox im Flugzeug.
- Rückfahrassistent: Erkennt Hindernisse und Personen hinter dem Fahrzeug und leitet bei Gefahr eine automatische Bremsung ein.
- Notbremsleuchte: Signalisiert dem nachfolgenden Verkehr durch schnelles Blinken der Bremslichter eine starke Verzögerung.

Was kommt ab Juli 2026 neu dazu?
Mit der dritten Stufe (Stufe C) der EU-Verordnung 2019/2144 werden ab dem 7. Juli 2026 vier weitere Anforderungen für alle Neuzulassungen der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) verbindlich:
Erweiterter Notbremsassistent für Fußgänger und Radfahrer
Das bestehende Notbremssystem wird deutlich leistungsfähiger. Bisher musste es vor allem auf vorausfahrende und stehende Fahrzeuge reagieren. Ab Juli 2026 muss es zusätzlich Fußgänger und Radfahrer zuverlässig erkennen und bei einer drohenden Kollision automatisch bremsen. Das System nutzt dafür Kameras, Radar und teilweise Lidar-Sensoren, die ein deutlich breiteres Sichtfeld abdecken als bisherige Systeme. Gerade im städtischen Verkehr, wo Unfälle mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern besonders häufig und schwerwiegend sind, soll diese Erweiterung Leben retten.
Aufmerksamkeitswarner (Advanced Driver Distraction Warning)
Während die bereits bestehende Müdigkeitserkennung vor allem Schläfrigkeit registriert, geht der neue Aufmerksamkeitswarner einen Schritt weiter. Er überwacht, ob der Fahrer tatsächlich auf den Verkehr achtet, und erkennt Ablenkung durch Smartphone-Nutzung, langes Wegschauen vom Verkehrsgeschehen oder andere Unaufmerksamkeiten. Das System arbeitet typischerweise mit einer Innenraumkamera, die die Blickrichtung und die Kopfhaltung des Fahrers analysiert. Wird eine kritische Ablenkung erkannt, erfolgen optische, akustische oder haptische Warnungen.
Notfall-Spurhalteassistent für hydraulische Lenkungen
Der Notfall-Spurhalteassistent war bisher nur für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung vorgeschrieben. Ab Juli 2026 gilt die Pflicht auch für Modelle mit hydraulischer Servolenkung. Das System erkennt, wenn das Fahrzeug ohne Blinker die Fahrspur verlässt, und greift korrigierend in die Lenkung ein, um das Fahrzeug in der Spur zu halten. Besonders auf Landstraßen und Autobahnen soll das System Unfälle durch unbeabsichtigtes Abkommen von der Fahrbahn verhindern.
Erweiterter Kopfaufprallschutz für Fußgänger
Fahrzeuge müssen so konstruiert sein, dass der Frontbereich bei einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger mehr Aufprallenergie absorbiert. Die Schutzzone für den Kopfaufprall wird vergrößert. Das erfordert Änderungen an der Fahrzeugstruktur, etwa an der Motorhaubengestaltung und der Frontpartie. Für die Käufer ist diese Änderung unsichtbar, aber sie verbessert den Schutz bei Unfällen mit Fußgängern erheblich.
Euro 7: Neue Abgasnorm ab Ende 2026
Neben den Assistenzsystemen steht eine weitere große Veränderung an. Am 29. November 2026 tritt die neue Euro-7-Abgasnorm für neu typgenehmigte Pkw-Modelle in Kraft. Ab dem 29. November 2027 gilt sie dann für alle Neuzulassungen.
Die Euro-7-Norm bringt einige wichtige Neuerungen im Vergleich zur aktuellen Euro 6:
- Feinstaub-Messung: Ultrafeiner Feinstaub wird künftig ab einer Partikelgröße von 10 Nanometern gemessen. Bisher lag die Grenze bei 23 Nanometern und betraf nur Benzin-Direkteinspritzer. Jetzt sind alle Benzinmotoren betroffen.
- Brems- und Reifenabrieb: Erstmals werden auch Emissionen durch Bremsstaub und Reifenabrieb reguliert. Damit betrachtet die Norm das Fahrzeug erstmals als Ganzes.
- Haltbarkeit der Abgassysteme: Emissionssysteme müssen mindestens 200.000 Kilometer oder 10 Jahre funktionieren. Das ist das Doppelte der bisherigen Vorgabe unter Euro 6.
- Batterie-Mindesthaltbarkeit: Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gelten erstmals Mindestanforderungen an die Batteriehaltbarkeit: mindestens 80 Prozent Kapazität nach 5 Jahren oder 100.000 Kilometern und mindestens 72 Prozent nach 8 Jahren oder 160.000 Kilometern.
- Digitaler Umweltpass: Hersteller müssen bei der Zulassung einen digitalen Umweltpass bereitstellen, der Emissionswerte, Verbrauch und Batteriehaltbarkeit dokumentiert.
Wichtig zu wissen: Die eigentlichen Schadstoffgrenzwerte auf dem Prüfstand (WLTP) bleiben gegenüber Euro 6 im Wesentlichen unverändert. Die Verschärfung liegt vor allem in der breiteren Erfassung und in den strengeren Haltbarkeitsanforderungen.
Was bedeutet das für die Neuwagenpreise?
Die neuen Pflichtausstattungen werden sich auf die Fahrzeugpreise auswirken. Systeme wie der erweiterte Notbremsassistent mit Fußgängererkennung, der Aufmerksamkeitswarner mit Innenraumkamera und die strukturellen Anpassungen für den Kopfaufprallschutz erfordern zusätzliche Sensoren, Kameras und angepasste Karosserieteile. Diese Kosten fließen in den Basispreis jedes Neuwagens ein.
In der Mittel- und Oberklasse dürften die Auswirkungen gering ausfallen, da viele dieser Systeme dort ohnehin schon zur Serienausstattung gehören. Anders sieht es bei Kleinwagen und Einstiegsmodellen aus. Hier zählt jeder Euro, und die verpflichtende Zusatzausstattung verteuert die Produktion spürbar. Ein Beispiel: Der Dacia Sandero, vor wenigen Jahren noch für knapp 7.000 Euro zu haben, kostet inzwischen rund 12.500 Euro. Die Pflicht-Assistenzsysteme sind nicht der einzige Grund dafür, aber sie tragen ihren Teil bei.
Zusammen mit der Euro-7-Norm und den steigenden CO2-Preisen (der CO2-Aufschlag erhöht die Kraftstoffkosten 2026 um etwa 3 Cent pro Liter) wird Autofahren insgesamt teurer. Experten rechnen damit, dass vor allem das Segment der günstigen Kleinwagen weiter schrumpft.

Gebrauchtwagenmarkt: Chance oder Risiko?
Für den Gebrauchtwagenmarkt ergeben sich durch die neuen Vorschriften interessante Dynamiken. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. Niemand muss sein bestehendes Auto nachrüsten oder stilllegen.
Das bedeutet aber auch: Zwischen Neuwagen mit voller Assistenzsystem-Ausstattung und älteren Gebrauchtwagen ohne diese Technik entsteht ein deutliches Ausstattungsgefälle. Gebrauchtwagen mit moderner Sicherheitsausstattung (ab Baujahr 2024) könnten dadurch im Wert stabiler bleiben, während ältere Modelle ohne diese Systeme an Attraktivität verlieren.
Gleichzeitig birgt die komplexe Technik ein Risiko für Gebrauchtwagenkäufer: Sensoren, Kameras und Steuergeräte können durch Unfälle, Steinschlag oder Verschleiß ausfallen. Die Reparatur und Kalibrierung dieser Systeme ist aufwendig und teuer. Werkstätten verlangen für eine Sensor- und Kamerakalibrierung oft mehrere tausend Euro. Das solltest du beim Kauf eines Gebrauchtwagens mit viel Assistenztechnik unbedingt einkalkulieren.
Nachrüsten: Was ist möglich?
Wer ein älteres Fahrzeug fährt und sich mehr Sicherheit wünscht, fragt sich vielleicht, ob eine Nachrüstung möglich ist. Die kurze Antwort: Nur eingeschränkt.
Einfachere Systeme wie Rückfahrkameras oder Totwinkelwarner lassen sich bei vielen Fahrzeugen nachrüsten. Die Kosten liegen je nach System und Fahrzeug bei 400 bis 1.200 Euro, zuzüglich Einbau. Für einen Spurhalteassistenten werden 900 bis 1.500 Euro fällig, sofern das Fahrzeug bereits über eine Verkehrszeichenerkennung und die nötige Sensorik verfügt.
Komplexe Systeme wie der erweiterte Notbremsassistent mit Fußgänger- und Radfahrererkennung oder der Aufmerksamkeitswarner mit Innenraumkamera lassen sich bei älteren Fahrzeugen in der Regel nicht sinnvoll nachrüsten. Diese Systeme sind tief in die Fahrzeugelektronik integriert und müssen vom Hersteller auf das jeweilige Modell abgestimmt werden. Eine Nachrüstung wäre technisch extrem aufwendig und wirtschaftlich nicht darstellbar.
Worauf du beim nächsten Autokauf achten solltest
Wenn du in den kommenden Monaten einen Neuwagen kaufst, wird dieser ab Juli 2026 automatisch alle Pflichtsysteme an Bord haben. Trotzdem gibt es einige Punkte, die du beachten solltest:
- Deaktivierbarkeit prüfen: Manche Assistenzsysteme wie der Intelligente Geschwindigkeitsassistent lassen sich deaktivieren. Andere, wie der Notbremsassistent, sind dauerhaft aktiv. Informiere dich vorab, welche Systeme du bei Bedarf abschalten kannst.
- Sensoren und Kalibrierung: Frage beim Händler nach den Kosten für eine Kalibrierung der Sensoren und Kameras. Nach einem Windschutzscheibentausch oder einer Reparatur an der Frontpartie müssen diese Systeme neu justiert werden.
- Versicherungsvorteile: Einige Kfz-Versicherungen gewähren Rabatte für Fahrzeuge mit bestimmten Assistenzsystemen. Es lohnt sich, bei deiner Versicherung nachzufragen.
- Ausstattungspakete vergleichen: Manche Hersteller bieten über die Pflichtausstattung hinaus weitere Assistenzsysteme wie Stauassistent, Head-up-Display oder 360-Grad-Kamera an. Vergleiche die Pakete verschiedener Marken, bevor du dich entscheidest.
- Gebrauchtwagen mit Sicherheitscheck: Falls du einen jüngeren Gebrauchtwagen kaufst, lass die Funktion aller Assistenzsysteme in einer Fachwerkstatt überprüfen. Ein defekter Sensor kann hohe Folgekosten verursachen.
Fazit
Die neuen Pflicht-Assistenzsysteme ab Juli 2026 sind ein weiterer Schritt hin zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Besonders der erweiterte Notbremsassistent mit Fußgänger- und Radfahrererkennung und der Aufmerksamkeitswarner haben das Potenzial, Unfälle deutlich zu reduzieren. Zusammen mit der Euro-7-Abgasnorm, die Ende 2026 folgt, wird die Technik in Neuwagen nochmals komplexer und umfangreicher.
Für Autokäufer bedeutet das: Neuwagen werden etwas teurer, dafür aber auch sicherer. Der Gebrauchtwagenmarkt wird sich weiter ausdifferenzieren, wobei gut ausgestattete jüngere Fahrzeuge ihren Wert besser halten dürften. Und wer ein älteres Auto fährt, muss sich keine Sorgen machen. Die neuen Vorschriften gelten ausschließlich für Neuzulassungen. Dein bestehendes Fahrzeug darfst du weiterhin ganz normal nutzen.





